3 Jahre Garantie

3 años de garantía

3 Jahre Garantie auf alle Hoytom-Maschinen

Wenn Sie eine Maschine von Hoytom erwerben, bekommen Sie immer ein Gerät mit 3 Jahren Garantie. Hoytom baut seine Maschinen gemäß den höchsten Qualitätsansprüchen.

Hoytom baut seine Maschinen gemäß den höchsten Qualitätsansprüchen der Prüfmaschinenbranche. Und da wir davon fest überzeugt sind, ist es uns eine Ehre, unseren Kunden etwas anzubieten, was sonst niemand anbietet: 3 Jahre Garantie.

5 años de garantía

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Garantie für Ihre Maschine mittels unserer Garantie Gold 5 um weitere zwei Jahre bis auf fünf Jahre zu erweitern.

Garantiebedingungen

  1. Die Handelsgarantie wird gemäß den Festlegungen in folgenden Punkten angeboten und deckt die kostenlose Reparatur der an der Maschine auftretenden Mängel aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern ab.
  2. Die Hoytom-Garantiefrist für Neumaschinen beträgt drei Jahre (bzw. fünf Jahre im Fall des Abschlusses einer Garantieerweiterung „GOLD 5“) Bei Reparaturen und Modernisierungen beträgt die Garantiefrist drei Monate. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der von Hoytom ausgestellten Rechnung.
  3. Von der Handelsgarantie ausgeschlossen ist Folgendes:
    • Teile, die der Abnutzung aufgrund der Benutzung oder anderer natürlicher Abnutzung ausgesetzt sind.
    • An der Maschine auftretende Mängel aufgrund von unsachgemäßer Nichtbeachtung und/oder Nichterfüllung der beiliegenden Benutzungs- und Betriebsanleitungen der Maschine bzw. des Zubehörs, anormalen Umweltbedingungen, ungewöhnlichen Betriebsbedingungen, Überlastung, Überspannungen oder Problemen, die sich von der Stromversorgung oder einer unsachgemäßen Wartung oder Reinigung ableiten lassen.
    • An der Maschine auftretende Mängel aufgrund der Verwendung von Zubehör-, Zusatz- oder Ersatzteilen, die keine Hoytom-Originalteile sind.
    • Maschinen, an denen Veränderungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden, die nicht von Hoytom ausgeführt wurden.
  4. Die Behebung von Mängeln, die von Hoytom als von der Handelsgarantie abgedeckt angesehen werden, erfolgt mittels der Reparatur der mangelhaften Teile oder Maschinen oder mittels des Ersatzes der betroffenen Teile oder Maschinen durch einwandfrei funktionierende. Die ersetzten Teile oder Maschine gehen in den Besitz von Hoytom über.
  5. Die Reklamationen aufgrund der Handelsgarantie müssen innerhalb der festgelegten Garantiefrist eingereicht werden. Zu diesem Zweck hat sich der Kunde mit Hoytom oder dem zuständigen Vertreter oder Vertriebspartner in Verbindung zu setzen, damit diese den Mangel und die zu treffenden Maßnahmen beurteilen können. Um das Ereignis angemessen bearbeiten zu können, muss der Kunde die Seriennummer der Maschine angeben und eventuell notwendige zusätzliche Angaben wie Fotos, Liste der durchgeführten Prüfungen etc. hinzufügen. Teilweise oder ganz demontierte Teile bzw. Maschinen werden von Hoytom nicht als von der Garantie abgedeckt angenommen, es sei denn, diese Vorgehensweise wurde zuvor ausdrücklich von Hoytom angezeigt.
  6. Hoytom behält sich das Recht vor, den Kunden darum zu bitten, die Maschine zum Firmenstandort zu schicken, um ggf. einen besseren Garantieservice anbieten zu können. Hoytom behält sich ebenso das Recht vor, ggf. Ersatzteile an den Kunden zu senden, insofern dies für notwendig gehalten wird und dieser diese Teile selbst montieren kann. Wenn die Maschine an den Standort von Hoytom gesendet werden muss, hat der Kunde die Transportkosten für Hin- und Rückweg zu übernehmen. Wenn Hoytom andererseits bestimmen sollte, dass die Behebung des Mangels am Standort des Kunden vorzunehmen ist, muss letzterer die Reise- und Unterhaltskosten für das für die Reparatur bzw. den Ersatz des von der Garantie abgedeckten Teils bzw. der Maschine zuständige Hoytom-Personal übernehmen.
  7. Die hier vorliegende Handelsgarantie deckt keine weiteren Reparaturen von Mängeln ab, die aufgrund von Ursachen aufgetreten sind, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen dieser Handelsgarantie festgelegt sind.
  8. Mittels der Serviceleistungen im Rahmen dieser Handelsgarantie wird die Garantiefrist der Maschine weder verlängert noch erneuert. Die oben beschriebene Handelsgarantie gilt nur für Maschinen, die direkt von Hoytom oder einem seiner offiziellen Vertriebspartner erworben wurden.

Die Anwendung dieser Hoytom-Handelsgarantie bringt mit sich, dass im Fall eines Rechtsstreits zwischen den beteiligten Parteien diese sich der Rechtsprechung der Gerichte der Stadt Bilbao unterstellen.

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